Hallo Jens,
da ich Sprachwissenschaftler bin, kann ich mich nicht auf Regelwerke wie
etwa dem Duden berufen, weil ich in der akademischen Hierarchie über der
Duden-Redaktion stehe. Die Kleinschreibung von Buchstaben in Hausnummern ist
aber keine Rechtschreibregel, sondern eine Schriftsetzregel. Es kann sein,
daß der Duden daraus eine Orthographieregel gemacht hat. Betrachtet man die
Sache aus Sicht der Grammatik, so muß der Buchstabe klein sein, weil
Großschreibung nur am Satzanfang und bei Substantiven einschließlich Namen
gestattet ist. Davon kann aber in diesem Fall keine Regel sein. Die
typographisch beste Lösung ist also: Hauptstraße 2a/II.. Das Stockwerk wird
also durch einen Schrägstrich abgetrennt. Vor und nach dem Schrägstrich und
viell. vor dem Buchstaben würde ich ein ein Spatium im Ausmaß eines halben
Leerzeichens setzen. Keinesfalls aber ein ganzes Leerzeichen.
Das einzige Problem bei Straßennamen sind die Fälle, bei denen man nicht
weiß, ob sie nach einer Person (Zusammenschreibung!) oder nach einem Ort
(Getrenntschreibung) benannt sind. Bei mehreren Wörter muß in Personennamen
muß verkettet werden: Johann-Sebastian-Bach-Straße.
Alles Gute
Ani