Antwort auf: … das ist immer eine kritische Situation, die Arbeiten, welche Du als Angestellter realisiert hast, gehören dem Unternehmen, welches Dein Gehalt bezahlt hat. Also ist das Unternehmen Urheber, auch wenn DU es erstellt hast.
Falsch!
Wie Sabine erwähnte, bist Du auch als Angestellter, selbst wenn Du zu gewissem Maße auf Anweisungen arbeitest, der Urheber der gestalteten Projekte. Du bist IMMER Urheber, wenn Du gestaltest, wie es ein Anwalt mir gegenüber formulierte! Nur die Nutzungsrechte gehen an die Agentur über.
Ich hatte einen ähnlichen Fall, weil ich mit verschiedenen von mir entworfenen Arbeiten – als Selbständiger – werben wollte:
1) Seit einem Jahr habe ich in meinen AGBs, dass ich mit den von mir entworfenen Arbeiten für meine eigenen Zwecke – Website, Eigenakquise mit Werbematerial, Mailings usw – werben darf. Unterschreibt ein Kunde mir bei Auftragserteilung das, darf ich damit werben.
2) Ich lasse mir bei prekären Sachen vom Auftraggeber die Bestätigung nochmals schriftlich – auch per Mail – geben. Alle Probleme bereinigt damit.
3) So, und jetzt wird es schwierig. Wie sieht es mit Arbeiten aus, die ich vor der Änderung meiner AGBs und z.T. in einer freiberuflichen Tätigkeit in einem Verlag/Agentur gestaltet habe? Urheber = ich, Nutzungsrechte = Verlag/Agentur.
Aber, und das hat mir eine Fachanwalt für Medienrecht in Hamburg gesagt, wenn es keine ausdrückliche Vereinbarung gab/gibt, dass ich die Arbeiten NICHT oder DOCH verwenden darf, ist ja somit das Thema nicht angesprochen und geklärt worden. Aber auch von meinem damaligen Auftraggeber/Arbeitgeber nicht. Der hat somit ebenfalls keinerlei Recht darauf, dass ich die Arbeiten NICHT verwende.
Da gibt es irgend einen juristischen Spruch dazu, dass diese Sache "nicht erwähnt und besprochen" wurde und ich "unausgesprochen und nach derzeitiger Rechtslage das Recht habe, damit zu werben". Irgendwie so.
Also, meines Erachtens kannst Du mit diesen Sachen werben. Ich würde es auch tun, wenn Du von der alten Agentur, die Dir hier ans Bein tritt, sowieso keine Aufträge mehr bekommst. Aber, da dies eine sehr komplizierte juristische Angelegenheit ist, würde ich dies von einem Fachwanwalt für Medienrecht klären lassen. Die paar € sollten es Dir wert sein. Im Internet findest Du über Google bestimmt einen Beratungsdienst, der Dir vor Ort einen Anwalt nennt. Telefonisch dürfen sie keine Auskunft geben.
Mach' es nicht selbst mit irgendwelchem "Paragrafen-Nachlesen". Die Materie ist zu komplex, als dass Du da durchsteigst! Oder hast Du als Zweitberuf Jura studiert?
Schöne Woche!
Thobie