Zu 1: Die Antwort ist ein eindeutiges und klares Jein ... Wenn der Herausgeber des Formulars gewisse Sicherheitsmerkmale gesetzt hat, ist ein Speichern mit Inhalt nicht möglich, anderenfalls schon. Aufzupassen ist bei sehr intelligenten Formularen (z.B. "Zusammenfassende Meldung" des Bundesamtes für Finanzen), da hier die Daten im Memory gehalten und nur angezeigt werden; in diesen Fällen muss aber der Herausgeber dafür sorgen, dass ein Speichern möglich ist...
zu 2: siehe oben
zu 4: es ist umgekehrt; wenn ein Formular für Reader freigegeben ist, wird dies angezeigt (in 5.1 und 6 durch einen Dialog, in 7 in der oberen Statuszone). Wenn ein Dokument Sicherheitseinschränkungen hat, wird dies durch das "Schloss"-Symbol in der Statuszeile angezeigt.
zu 3: Acrobat Standard reicht aus für sämtliche "Benutzer"-Aktivitäten mit Formularen.
HTH
Max Wyss.